Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

1. Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bzw. dessen Vertretung, von der Zentralen Zimmervermittlung die Zimmer-/ Ferienwohnungsbestellung angenommen ist.

2. Verpflichtung Vermieter

Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer / die Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls ist dem Gast Schadensersatz zu leisten.

3. Verpflichtung Gast

Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis / Mietzins für die Ferienwohnung für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer/die Ferienwohnung – unerheblich aus welchem Grund – nicht in Anspruch genommen wird.

4. Storno

Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Heizung, Strom, Wasser) abzusetzen. Die vom Gastgeber eingesparten Aufwendungen betragen nach ständiger Rechtsprechung:

  • 30 Tage vor Anreise 0 %
  • 25 bis 29 Tage vor Anreise 20 %
  • 15 bis 24 Tage vor Anreise 40 %
  • 10 bis 14 Tage vor Anreise 60 %
  • 5 bis 9 Tage vor Anreise 80 %
  • < 5 Tage vor Anreise 100 %

des vereinbarten Mietpreises einschl. Mehrwertsteuer.

5. Schadensbegrenzung

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Zimmer / die Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.

6. An- und Abreise

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Beherbergungsort.